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Dr. Christopher Steiner
Facharzt für Urologie und Andrologie

Fachgebiete
Facharzt für Urologie und Andrologie
Ausbildung
Matura am Werkschulheim Felbertal Ebenau, Gesellenprüfung Elektrotechnik
Studium der Humanmedizin an der Paracelsus Universität Salzburg
Famulaturen in Wien, Linz und Bangkok/Thailand
Ausbildung Allgemeinmedizin Barmherzige Brüder Salzburg, UKH Salzburg und Salzburger Landeskliniken
Ausbildung Urologie und Andrologie an den Salzburger Landeskliniken
Facharzt für Urologie seit Juli 2021
Mitgliedschaften
EAU (European Association of Urology)
ÖGU (Österreiche Gesellschaft für Urologie)
BvU (Berufsverband der österreichischen Urologen)
Andrologischer Arbeitskreis



Leistungen im Detail

Urologische Vorsorgeuntersuchung
Prostatahyperplasie und LUTS (lower urinary tract symptoms)
Abklärung und Therapie urologische Infektionskrankheiten inklusive rezidivierende Harnwegsinfektionen
Abklärung Mikrohämaturie
Zystoskopie (Blasenspiegelung, schonend mittels flexibler Zystoskopie)
Entfernung von Harnleiterschienen nach Steinbehandlung bzw. Endo urologischen Eingriffen
Unerfüllter Kinderwunsch

Bei Bedarf weitere Abklärung in der andrologischen Spezialambulanz im Landeskrankenhaus Salzburg

Inkontinenz: Abklärung und Behandlung
Impotenz
Testosteronmangel inklusive LOH-Testosteronmangel des alternden Mannes
Postoperative Betreuung nach Tumoroperationen
Wechsel transurethraler bzw. suprapubischer Dauerkatheter (Bauchkatheter)
Sonografie des gesamten Urogenitaltrakt
Kleinere operative Eingriffe in Lokalanästhesie

Vasektomie (schonend mittels non scalpel Methode)
Frenulotomie bei verkürztem Vorhautbändchen

Patienten­information

Wahlarzt

Wahlärzte sind niedergelassene Ärzte ohne Vertrag mit einer gesetzlichen Krankenkasse. Die Bezeichnung Wahlarzt leitet sich vom Recht des Patienten ab, seinen Arzt frei wählen zu können. Eine Zuweisung durch einen anderen Arzt ist möglich, aber nicht notwendig. Der Wahlarzt stellt seinen Patienten eine Honorarnote für seine Leistung aus. Die Verrechnung erfolgt zunächst zwischen Arzt und Patient.

Bis zu 80 % des jeweiligen Kassentarifes (nicht des Honorars) kann sich der Patient von der Krankenkasse zurückholen. Mit einer privaten Zusatzversicherung kann der rückerstattete Betrag erhöht werden.

Verrechnung

Die Behandlungskosten werden in Form einer Honorarnote direkt mit Ihnen verrechnet.

Rückerstattung

Sie haben die Möglichkeit die Honorarnote bei Ihrem Versicherungsträger (ÖGK, BVAEB, SVS, etc.) einzureichen und einen Teil der Behandlungskosten rückerstattet zu bekommen.
Teilweise bieten Versicherungen bereits eine online Einreichung der Honorarnote an, in diesen Fällen übernehmen wir diesen Schritt gerne für Sie.

Die Höhe des Rückerstattungsbetrags hängt von vielen Faktoren ab und ist nicht vorher abschätzbar.

Termin