Wahlärzte sind niedergelassene Ärzte ohne Vertrag mit einer gesetzlichen Krankenkasse. Die Bezeichnung Wahlarzt leitet sich vom Recht des Patienten ab, seinen Arzt frei wählen zu können. Eine Zuweisung durch einen anderen Arzt ist möglich, aber nicht notwendig. Der Wahlarzt stellt seinen Patienten eine Honorarnote für seine Leistung aus. Die Verrechnung erfolgt zunächst zwischen Arzt und Patient.
Bis zu 80 % des jeweiligen Kassentarifes (nicht des Honorars) kann sich der Patient von der Krankenkasse zurückholen. Mit einer privaten Zusatzversicherung kann der rückerstattete Betrag erhöht werden.
Univ. Doz. Dr. Albert Kröpfl
Unfallchirurgie - Handchirurgische Sprechstunde
- Fachgebiete
- Facharzt für Unfallchirurgie, Zusatzfach Intensivmedizin
- Ausbildung
- Medizinische Universität Innsbruck
Unfallkrankenhaus Salzburg
Handchirurgische Zentren in Europa - Persönliches
- 2 Kinder, Bergsport, Seitenwagensport
Leistungen im Detail
Umfassende unfallchirurgische und handchirurgische Beratung
Sämtliche handchirurgischen Operationen
Endoskopische Karpaltunnelspaltung (Schlüsselloch-Technik)
Nervenoperationen
Knochen-, Gelenks- und Sehnenoperationen
Minimal invasive Operationsmethoden, Arthroskopie
Operationen nach akuten Verletzungen
Korrekturoperationen nach Unfällen
Metallentfernungen
Konservative Behandlung nach Unfällen und bei Schmerzsymptomen im Bewegungsapparat
Patienteninformation
Wahlarzt
Verrechnung
Die Behandlungskosten werden in Form einer Honorarnote direkt mit Ihnen verrechnet.
Rückerstattung
Sie haben die Möglichkeit die Honorarnote bei Ihrem Versicherungsträger (ÖGK, BVAEB, SVS, etc.) einzureichen und einen Teil der Behandlungskosten rückerstattet zu bekommen.
Teilweise bieten Versicherungen bereits eine online Einreichung der Honorarnote an, in diesen Fällen übernehmen wir diesen Schritt gerne für Sie.
Die Höhe des Rückerstattungsbetrags hängt von vielen Faktoren ab und ist nicht vorher abschätzbar.
Terminbuchung
Terminbuchungen sind telefonisch und über Email möglich