Wahlärzte sind niedergelassene Ärzte ohne Vertrag mit einer gesetzlichen Krankenkasse. Die Bezeichnung Wahlarzt leitet sich vom Recht des Patienten ab, seinen Arzt frei wählen zu können. Eine Zuweisung durch einen anderen Arzt ist möglich, aber nicht notwendig. Der Wahlarzt stellt seinen Patienten eine Honorarnote für seine Leistung aus. Die Verrechnung erfolgt zunächst zwischen Arzt und Patient.
Bis zu 80 % des jeweiligen Kassentarifes (nicht des Honorars) kann sich der Patient von der Krankenkasse zurückholen. Mit einer privaten Zusatzversicherung kann der rückerstattete Betrag erhöht werden.
Dr. Stefanie Syré
Unfallchirurgie
- Fachgebiete
- Fachärztin für Unfallchirurgie
- Ausbildung
- Jesuitenkollegium Aloisianum Linz
Medizinische Universität Wien
Facharztausbildung AKH Wien, Barmherzige Brüder und Christian-Doppler-Klink Salzburg, Klinik Diakonissen Schladming - Zusatzausbildungen
- In Ausbildung zum Facharzt für Orthopädie und Traumatologie & Zertifikat Kinderorthopädie
Aufgewachsen in Linz habe ich den Großteil meiner Ausbildung in Wien absolviert. Seit 2013 lebe ich mit meiner Familie in Schladming und bin dort an der Klinik Diakonissen als Oberärztin tätig. Meine Schwerpunkte habe ich in der Kniechirurgie und Knorpeltherapie sowie in die Sportmedizin des Bewegungsapparats gesetzt. Seit 2006 bin ich in der sportmedizinischen Athletenbetreuung (Windsurfen, Kitesurfen, Klettern, Karate, Beachvolleyball) aktiv, im Rahmen meiner Tätigkeit im medizinischen Beirat des ÖOC begleitend als betreuende Ärztin des Youth Olympic Team Austria unterwegs. Seit 2016 unterrichte ich im Masterlehrgang für Sportmedizin an der Donauuniversität Krems. In meiner Freizeit genieße ich die gemeinsame Zeit mit meiner Familie am Berg und im Wasser.
Leistungen im Detail
Patienteninformation
Wahlarzt
Verrechnung
Die Behandlungskosten werden in Form einer Honorarnote direkt mit Ihnen verrechnet.
Rückerstattung
Sie haben die Möglichkeit die Honorarnote bei Ihrem Versicherungsträger (ÖGK, BVAEB, SVS, etc.) einzureichen und einen Teil der Behandlungskosten rückerstattet zu bekommen.
Teilweise bieten Versicherungen bereits eine online Einreichung der Honorarnote an, in diesen Fällen übernehmen wir diesen Schritt gerne für Sie.
Die Höhe des Rückerstattungsbetrags hängt von vielen Faktoren ab und ist nicht vorher abschätzbar.