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Dr. Martin Höller
Innere Medizin, Gastroenterologie und Hepatologie

Fachgebiet
Innere Medizin mit Zusatzfach Gastroenterologie und Hepatologie
Ausbildung
Medizinische Universität Innsbruck
Medizinische Universität Wien
Bundesgymnasium Hallein
Zusatzausbildungen
Tropenmedizin
Infektiologie
Krankenhaushygiene
Notarztdiplom
Arzt für Allgemeinmedizin

Aufgewachsen in Hallein kehrte ich nach meinem Medizinstudium in Innsbruck und Wien zurück nach Salzburg, um dort meinen Turnus, die Ausbildung zum Arzt für Allgemeinmedizin, zu absolvieren.

Im Anschluss spezialisierte ich mich am Klinikum Schwarzach als Facharzt für Innere Medizin und später im Additivfach Gastroenterologie und Hepatologie. Als Oberarzt widmete ich mich zuletzt neben der Betreuung von Patienten mit Magen-, Darm- und Lebererkrankungen auch der Durchführung von Endoskopien.

Als Wahlarzt biete ich eine individuelle Patientenbetreuung ohne Zeitdruck, wobei ich Wert darauf lege, traditionelle Schulmedizin mit alternativen Behandlungsmethoden sorgfältig zu ergänzen. Durch das Einbeziehen der Patienten in das Verständnis ihrer Erkrankungen stärke ich ihre Selbstverantwortung und fördere ihre aktive Beteiligung an der Therapie.

Die COPRAXIS stellt für mich das optimale Umfeld dar, um spezifisch auf die Anliegen meiner Patienten einzugehen und mit ihnen zusammen maßgeschneiderte Heilkonzepte zu entwickeln. Ich lebe mit meiner Familie in Puch bei Hallein, genieße die Natur, bereise die Welt und lese gerne.

Patienteninformation

Wahlarzt

Wahlärzte sind niedergelassene Ärzte ohne Vertrag mit einer gesetzlichen Krankenkasse. Die Bezeichnung Wahlarzt leitet sich vom Recht des Patienten ab, seinen Arzt frei wählen zu können. Eine Zuweisung durch einen anderen Arzt ist möglich, aber nicht notwendig. Der Wahlarzt stellt seinen Patienten eine Honorarnote für seine Leistung aus. Die Verrechnung erfolgt zunächst zwischen Arzt und Patient.

Bis zu 80 % des jeweiligen Kassentarifes (nicht des Honorars) kann sich der Patient von der Krankenkasse zurückholen. Mit einer privaten Zusatzversicherung kann der rückerstattete Betrag erhöht werden.

Verrechnung

Die Behandlungskosten werden in Form einer Honorarnote direkt mit Ihnen verrechnet.

Rückerstattung

Sie haben die Möglichkeit die Honorarnote bei Ihrem Versicherungsträger (ÖGK, BVAEB, SVS, etc.) einzureichen und einen Teil der Behandlungskosten rückerstattet zu bekommen.
Teilweise bieten Versicherungen bereits eine online Einreichung der Honorarnote an, in diesen Fällen übernehmen wir diesen Schritt gerne für Sie.

Die Höhe des Rückerstattungsbetrags hängt von vielen Faktoren ab und ist nicht vorher abschätzbar.

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