Röntgen, MRT, CT, Ultraschall
Dr. Krister Röder
Unfallchirurgie, Orthopädie und Traumatologie
- Fachgebiete
- Facharzt für Unfallchirurgie, Orthopädie und Traumatologie
- Ausbildung
- Gymnasium Stainach
Medizinstudium in Graz
Facharztausbildung an der Klinik Diakonissen Schladming, Barmherzige Brüder und Christian-Doppler-Klink Salzburg - Zusatzausbildung
- Notarztdiplom
Diplom für Arzt für Allgemeinmedizin
Ich bin in Schladming geboren und in Gröbming/Mitterberg aufgewachsen. Nach dem Gymnasium Stainach habe ich mein Medizinstudium in Graz absolviert. Nach meiner Ausbildung zum Arzt für Allgemeinmedizin und Notarzt habe ich meine Facharztausbildung für Unfallchirurgie 2011 abgeschlossen, 2019 um das Facharztdiplom für Orthopädie und Traumatologie ergänzt und bin als Oberarzt in der Klinik Diakonissen Schladming tätig. Im Rahmen zahlreicher Auslandsaufenthalte und Fortbildungen konnte ich mein Wissen sowie meine Fähigkeiten besonders im Gebiet der Knie- und Kreuzbandchirurgie vertiefen. Ich lebe mit meiner Familie in Oberhaus und betreibe in meiner Freizeit mit Begeisterung Bergsport, Radsport wie auch Wassersport.
Leistungen im Detail
Bildgebender Diagnostik sowie Laboruntersuchung
Patienteninformation
Wahlarzt
Wahlärzte sind niedergelassene Ärzte ohne Vertrag mit einer gesetzlichen Krankenkasse. Die Bezeichnung Wahlarzt leitet sich vom Recht des Patienten ab, seinen Arzt frei wählen zu können. Eine Zuweisung durch einen anderen Arzt ist möglich, aber nicht notwendig. Der Wahlarzt stellt seinen Patienten eine Honorarnote für seine Leistung aus. Die Verrechnung erfolgt zunächst zwischen Arzt und Patient.
Bis zu 80 % des jeweiligen Kassentarifes (nicht des Honorars) kann sich der Patient von der Krankenkasse zurückholen. Mit einer privaten Zusatzversicherung kann der rückerstattete Betrag erhöht werden.
Verrechnung
Die Behandlungskosten werden in Form einer Honorarnote direkt mit Ihnen verrechnet.
Rückerstattung
Sie haben die Möglichkeit die Honorarnote bei Ihrem Versicherungsträger (ÖGK, BVAEB, SVS, etc.) einzureichen und einen Teil der Behandlungskosten rückerstattet zu bekommen.
Teilweise bieten Versicherungen bereits eine online Einreichung der Honorarnote an, in diesen Fällen übernehmen wir diesen Schritt gerne für Sie.
Die Höhe des Rückerstattungsbetrags hängt von vielen Faktoren ab und ist nicht vorher abschätzbar.