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Dr. Jakob Fuchs
Orthopädie und Traumatologie

Fachgebiete
Facharzt für Orthopädie und Traumatologie
Ausbildung
Medizinische Universität Graz
Kardinal Schwarzenberg Klinikum Schwarzach im Pongau
Zusatzausbildungen
Notarztdiplom
Bergrettungsarzt

Nach den ersten Lebensjahren in Graz, später aufgewachsen in Oberösterreich führte mich meine akademische Ausbildung zurück in die Steiermark, an die medizinische Universität Graz.
Beruflich verschlug es mich nach dem Studium in den Pongau. Im Kardinal Schwarzenberg Klinikum absolvierte ich meine weitere Ausbildung und bin seit dem Frühjahr 2023 an der Abteilung für Unfallchirurgie und Sporttraumatologie als Oberarzt tätig.
Meine spezifischen Interessen liegen im Bereich der Knie- und Schulterchirurgie sowie der allgemeinen Sportverletzungen.
Seit 2015 wohne ich in Schladming wo ich in meiner Freizeit als Bergrettungsarzt tätig bin und gemeinsam mit meiner Frau und unseren zwei Kindern sportlich das Ennstal erkunde.

Leistungen im Detail

Anamnese, klinische und funktionelle Untersuchung
Bildgebende Diagnostik sowie Laboruntersuchung
Befunderläuterung und Erstellen eines Therapiekonzepts
Konservative Therapie von Wirbelsäulenproblemen, Arthrose und Gelenksschäden inkl. Infiltration
Regenerative Therapie wie ACP (Platelet rich plasma) & Hyaloronsäuretherapie
Operative Behandlung von Knochenbrüchen und Sehnenrissen
Arthroskopische Behandlung von Bandverletzungen (zB. Kreuzbandruptur), Meniskusoperationen, Sehnerekonstruktionen (zB. Läsionen der Rotatorenmanschette), Knorpelchirurgie
Gelenkserhaltende Behandlung von Knorpelschäden (minimalinvasiv mit Arthroskopie oder offen) an Knie, Sprunggelenk, Schulter
Behandlung von Knorpelschäden (Knorpelzelltransplantation, Knorpelzellzüchtung, Mikrofrakturierung, Knorpelrefixation)
Operative Behandlung von Knochenbrüchen und Sehnenrissen
Metallentfernung
Stoßwellentherapie
Ultraschallgezielte oder CT-gezielte Infiltration
Verordnung orthopädischer Hilfsmittel, Orthesenversorgung und Schuheinlagenverordnung
Überweisung zu ergänzenden diagnostischen Maßnahmen oder Zentren und Therapeuten

Patienten­information

Wahlarzt

Wahlärzte sind niedergelassene Ärzte ohne Vertrag mit einer gesetzlichen Krankenkasse. Die Bezeichnung Wahlarzt leitet sich vom Recht des Patienten ab, seinen Arzt frei wählen zu können. Eine Zuweisung durch einen anderen Arzt ist möglich, aber nicht notwendig. Der Wahlarzt stellt seinen Patienten eine Honorarnote für seine Leistung aus. Die Verrechnung erfolgt zunächst zwischen Arzt und Patient.

Bis zu 80 % des jeweiligen Kassentarifes (nicht des Honorars) kann sich der Patient von der Krankenkasse zurückholen. Mit einer privaten Zusatzversicherung kann der rückerstattete Betrag erhöht werden.

Verrechnung

Die Behandlungskosten werden in Form einer Honorarnote direkt mit Ihnen verrechnet.

Rückerstattung

Sie haben die Möglichkeit die Honorarnote bei Ihrem Versicherungsträger (ÖGK, BVAEB, SVS, etc.) einzureichen und einen Teil der Behandlungskosten rückerstattet zu bekommen.
Teilweise bieten Versicherungen bereits eine online Einreichung der Honorarnote an, in diesen Fällen übernehmen wir diesen Schritt gerne für Sie.


Die Höhe des Rückerstattungsbetrags hängt von vielen Faktoren ab und ist nicht vorher abschätzbar.